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Mensch oder „Dienstleister“?

Aus dem Akademischen Senat

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

UNO: Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1, 1948.

Das Gute zuerst: Der Akademische Senat (AS) will gegenüber dem (neu gewählten) politischen Senat die gesammelten universitären Ansprüche systematisch formulieren: bedarfsgerechte Finanzierung, Bauen, Demokratisierung und Gebührenfreiheit für humanistische Wissenschaft – die Forderungen sollen präzisiert sowie mit der künftigen Behördenleitung (im AS) und der Bürgerschaft (im Wissenschaftsausschuß) diskutiert werden. Zügig.

Vor welcher erweiterten Herausforderung die Universität steht, wurde deutlich am „Zukunftskonzept Universitätsverwaltung“: Das technische, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal (TVP) solle nach Maßgabe der „Wirtschaftlichkeit“ neu geordnet werden. Man müsse „sparen“ und sich den – schon längst gescheiterten – destruktiven Vorgaben der neu-konservativen Politik (z.B. der Umstellung auf kaufmännisches Rechnungswesen) anpassen. Eine „Lenkungsgruppe“ aus Universitäts- und Fakultätsleitungen, Repräsentanten des AS und Personalrat soll diesen zweifelhaften Prozeß organisieren. So präsentiert von der Uni-Kanzlerin Vernau.

Die Diskussion aber zeigte, daß Problemlösung so nicht möglich ist – siehe oben. Der Mangel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ob nun Sekretärinnen, in Laboren, Bibliotheken oder in out-gesourcten Hausverwaltungen), die mit anständigen tariflichen Gehältern und Weiterbildung in kollegialen Arbeitsverhältnissen an der wissenschaftlichen Arbeit teilhaben, ist nicht durch interne „Effizienz“ zu überwinden.

Im Gegenteil: Der hohe Krankenstand wird durch sogenanntes modernes Management verursacht und nicht behoben. Auch ist das „Personal“ weder Verschiebemasse, das nach schlechten abstrakten Kriterien „umgesetzt“ werden könnte noch handelt es sich um pure „Dienstleister“, die strukturell subordiniert „der Wissenschaft“ (high & mighty) zuzuarbeiten hätten. Die Universaltätigkeit von „Bürokräften“, die von der Computerinstallation über die Studienberatung bis zur Seelsorge und Arbeitsorganisation für überforderte Lehrende alltäglich so ziemlich alles bewältigen sollen, mag dafür exemplarisch gelten.

Bibliotheken sind kulturbildende wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht durch bibliophobe Chefs von Instituten und Gremien abgelöst, zentralisiert und rationalisiert werden sollten. Wer Bücher wegschmeißt, hat auch kein gutes Verhältnis zu seinen Mitmenschen.

Die bürokratische Verselbständigung von (Zentral-)Verwaltungen gegenüber Bildung und Wissenschaft, eine Folge der neoliberalen „Deregulierung“sowie Konsequenz der Einführung von Ba/Ma, STiNE und Studiengebühren, sollte zudem als Problem anerkannt und durch die produktive Zusammenarbeit von Selbstverwaltungsgremien und Verwaltung überwunden werden.

Kurz: Hier können Menschen mit Menschen für Menschen arbeiten. Die gemeinsame Angelegenheit (res publica) ist Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung. Die produktive Einheit von Wissenschaft, Studium, Selbstverwaltung, Verwaltung und damit allen Universitätsmitgliedern ist dafür sehr förderlich. Als Ergebnis gemeinsamen Engagements ist diese Einheit herstellbar.

Gleichheit, Freiheit und Solidarität sind auch wissenschaftliche Prinzipien.

Wer sich erhebt, ermuntert Seinesgleichen.