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Anträge und Beschlüsse

Anträge aus dem Jahr 2017:

Entwurf für eine Rahmenprüfungsordnung der Uni Hamburg
(Stand: 11.05.2017, Antragsteller: AStA)

Beschlüsse aus dem Jahr 2016:

Beschluß des Akademischen Senats vom 13. Oktober 2016: Erinnern, Lernen, Gestalten – Aufruf zur Mahnwache zum 78. Jahrestag der Pogromnacht

Beschluß des Akademischen Senats vom 21. April 2016: Bücherverbrennung – Nie wieder! Für Frieden und Menschenrecht

Beschlüsse aus dem Jahr 2014:

Beschluß des Akademischen Senats (AS) der Universität Hamburg vom 23. Oktober 2014: Für die Ausfinanzierung der Hochschulen zum allgemeinen Wohl

Beschlüsse aus dem Jahr 2012:

Beschluß des Akademischen Senats (AS) der Universität Hamburg vom 30. August 2012: Eckpunkte für Leitlinien der Hochschulentwicklung

Beschlüsse aus dem Jahr 2011:

II. Nach der Bürgerschaftswahl

Resolution des Akademischen Senats (AS) der Universität Hamburg vom 12. Mai 2011: Gegen die Kürzungsabsichten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg

Beschluss des Akademischen Senats der Universität Hamburg vom 12. Mai 2011: Anforderungen der Universität an den neuen Senat

I. Zur Bürgerschaftswahl

Wahlprüfsteine

Antwort der GAL

Antwort der SPD

Wahlprogramm der LINKEN (Bildungsteil)


Beschlüsse aus dem Jahr 2010:

I. Für humanistisches Eingreifen – gegen Rechts

Lesen, Lernen, Eingreifen – Zur Erinnerung an die Bücherverbrennung: Nie wieder!

Resolution zum 9.11.2010

II. Die Universität soll bleiben!

Stellungnahme des Akademischen Senats zur baulichen Entwicklung der Universität Hamburg

Die Universität bedarf zügiger Baumaßnahmen.
Ein Sondervermögen ist für deren Finanzierung ungeeignet.

III. Erweiterung der Handlungsfähigkeit

Bedarfsgerechte öffentliche Hochschulfinanzierung: Im Dienst der Menschen

Stellungnahme des Akademischen Senats zum Wirtschaftsplanentwurf 2011/2012


Anträge:

Antrag von Olaf Walther und Golnar Sepehrnia zur Sitzung des Akademischen Senats am 16.12.2010:
Der Akademische Senat möge befassen, beraten und beschließen:

Wahlprüfsteine der Universität Hamburg für die Bürgerschaftswahlen 2011

Die Universität Hamburg ist durch permanente Unterfinanzierung und die dysfunktionale unternehmerische Umstrukturierung ihrer Verfassung in der Entfaltung friedensorientierter, sozial und ökologisch vernünftiger sowie demokratischer Bildung und Wissenschaft behindert worden.
Als Maßstab künftiger Hochschul- und Wissenschaftspolitik formuliert der Akademische Senat der Universität Hamburg daher anläßlich der Bürgerschaftswahlen folgende Kriterien:

Künftig sollte

— Gebührenfreiheit des Studiums gelten;
— die Universität unter Wiederherstellung ihrer Fächervielfalt bedarfsgerecht staatlich finanziert sein;
— zügig der Schaden nahezu 10-jähriger Blockade notwendiger Baumaßnahmen beseitigt sowie die beschlossene Erweiterung vollständig unternommen werden;
— dafür die Finanzierung im Rahmen des von der Bürgerschaft regulär zu beschließenden Landeshaushalts geplant und aufgebracht werden;
— das Hamburgische Hochschulgesetz dahingehend überarbeitet werden, daß kollegiale Zusammenarbeit und demokratische Partizipation erheblich gefördert werden;
— ein gleichberechtigtes Verhältnis von Hochschulen und Behörde für Wissenschaft und Forschung realisiert werden;
— eine demokratische Studienreform nach wissenschaftlichen Maßstäben keinen gesetzlichen und/oder behördlichen Beschränkungen unterworfen sein;
— die Klima-, Friedens- und Geschichtsforschung gestärkt werden;
— daher auch alle notwendige Unterstützung für wertvolle benachbarte Institute (z.B. der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg, dem Institut für die Geschichte der deutschen Juden und dem Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik) aufgebracht werden;

Einrichtungen mit künstlerischem, wissenschaftlichem und allgemeinem Bildungsauftrag als ständige Kooperationspartner der Universität (z.B. Museen und Theater, Archive, die Landeszentrale für politische Bildung, Landesinstitut für Lehrerbildung, das Denkmalschutzamt) sowie dementsprechend die fünf weiteren öffentlichen Hochschulen Hamburgs sind bedarfsgerecht zu erhalten und zu fördern.
Der Akademische Senat unterstützt das Studierendenwerk in seinem Engagement für eine angemessene Ausstattung dieser unverzichtbaren Institution.