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Für einen zweiten „New Deal“
„Wir müssen zu der eindeutigen Erkenntnis kommen, daß wahre persönliche Freiheit nicht existieren kann ohne ökonomische Sicherheit und Unabhängigkeit. »Bedürftige Menschen sind keine freien Menschen.« [...]
Solange es keine Sicherheit hier zu Hause gibt, kann es keinen dauerhaften Frieden in der Welt geben.“
Franklin D. Roosevelt, Rede zur Lage der Nation am 11. Januar 1944.
Ermutigt und inspiriert durch den antifaschistischen Konsens der alliierten Mächte, formulierte der US-Präsident bereits während des Zweiten Weltkriegs ein umfassendes Programm für eine Entwicklung, die Sicherheit und Gerechtigkeit für jedermann auf der Welt schaffen sollte. Nur so könne man Krieg und Diktatur künftig vorbeugen. Ein solches System internationalen Rechts („Second Bill of Rights“) solle das Recht auf eine nützliche und einträgliche Arbeit, auf adäquate Gewährleistung der grundlegenden Konsumgüter und auf Freizeit, auf Absicherung der landwirtschaftlich Tätigen, auf fairen Handeln, auf anständiges Wohnen, auf medizinische Versorgung und den Genuß guter Gesundheit, auf soziale Sicherheit in allen Lebenslagen und auf Bildung umfassen.
Heute ist deutlich, daß die Verwirklichung dieser Ziele „für das Glück und die Wohlfahrt der Menschheit“ (Roosevelt) und einen nachhaltigen Frieden unverzichtbar ist. Die Vereinten Nationen (UNO) sind kurz nach dem Zweiten Weltkrieg mit diesem Sinn gegründet worden; der UN-Pakt für soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte faßt dieses Ziel. Er ist seit den 1970er Jahren auch von der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes, bindendes Völkerrecht.
Die Ausrichtung an dem UN-Pakt hatte hier auch bei der Durchsetzung der Gebührenfreiheit des Studiums (sowohl 1971 als auch 2011) erhebliche Relevanz. Heute orientieren sich in Chile und den USA Studierendenschaften im Kampf für Gebührenfreiheit daran. In Chile werden jetzt nach jahrelangen Massenprotesten mit einem Gesetz für „Inklusion“ im Bildungssystem die Gebühren – ein Erbe der neoliberalen Pinochet-Diktatur – endlich abgeschafft. In den USA gingen Anfang November beim „Million Students March“ in 115 Städten Studierende gegen Gebühren und Bildungsschulden auf die Straße. Sie wenden sich gegen die mit Studienkrediten verbundene Spekulationen und gegen lebenslange Abhängigkeiten, die herrschenderseits nicht zuletzt für die militärische Rekrutierung zynisch ausgenutzt werden: „Peace and Justice!“
Die Beispiele verdeutlichen: Die Hochschulen sind mentalitätsbildend für positive Umbrüche. Von hier aus ist durch Aufklärung, solidarische Aktivität und mit praktischer Überzeugung für die Gleichheit aller Menschen erheblicher Fortschritt erreichbar. Das Menschenrecht bedarf derjenigen, die beginnen, es kontinuierlich und im Bewußtsein internationaler Gemeinsamkeiten zu erkämpfen.
Für die Universität hat zur Entwicklung gemeinsamer Ziele, Arbeitsweisen und Aktivitäten der Akademische Senat (AS) große Verantwortung. Das höchste demokratisch gewählte Gremium der Uni ist aus Mitgliedern aller Bereiche und Gruppen zusammengesetzt (Studierende, Technisches und Verwaltungspersonal, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Hochschullehrer*innen). Dieser Zusammenhang realisiert im besten Fall den Sinn für notwendige Verbesserungen und die Möglichkeiten gemeinsamer verantwortlicher Praxis. Dafür wirken wir.