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Wie verbessern wir unsere Lage?

Aus Anlaß der erneuten Befassung mit den Gebühren im Akademischen Senat

Begreifen wir unsere Möglichkeiten, die Studiengebühren abzuwenden, als Teil besserer Bedingungen des Lebens und des Lernens?

Seit den 90er Jahren spüren die Befürworter von Studiengebühren aus Unternehmertum und rechter Lobby Aufwind; die Studierenden sollen mit harter Absicht eingeschüchtert und ihnen eine leistungsmäßige wie finanzielle „Bringschuld“ eingeredet werden. Seit das Hamburger Gebührengesetz im Juni 2006 – in Folge studentischer Proteste nur noch knapp mit Mehrheit – beschlossen ist, ist das „Gib’s auf“ eine verstärkt propagierte Botschaft.

Aber die Gebühren können nicht hingenommen werden: Durch ihre Einführung würde eine hochschulische Ware-Geld-Beziehung installiert, die das kulturelle und wissenschaftliche Erbe und die wissenschaftlich Tätigen selbst als Instrumente privater Ökonomie entwerten soll. Wer meint, was sich nicht rechne, sei nichts wert, verdreht das Mensch-Sein. Gesellschaftlich nützlich und kulturell bereichernd ist hingegen die kooperativ-kritische Parteilichkeit Gleicher in der wissenschaftlichen Weltaneignung, um „die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern“. Soziale Offenheit, bedarfsgerechte, öffentliche Bildungsfinanzierung und eine demokratisierte Strukturierung der Universität sind dafür zu erkämpfende Grundbedingungen.

Entscheidend für jede positive Entwicklung ist also das kategorische „Nein!“ zum Bezahlstudium und der fortgesetzte Kampf für die Gebührenfreiheit.

Dies gilt auch, wenn nun am 21. Dezember der Akademische Senat über eine Satzung zur Befreiung von Studiengebühren beraten wird. In dem nun gültigen Gesetz ist die allgemeine Erhebung von 500 Euro pro Semester ab Sommersemester 2007 vorgesehen. In Ausnahmefällen von der Zahlung befreit werden können demnach nur Studierende mit „herausragenden Leistungen“, Studierende ohne Anspruch auf einen „Studienfinanzierungskredit“ und „chronisch kranke oder behinderte“ Studierende. Ausländern soll eine Stundung der Gebühr ermöglicht sein. Gefordert durch das wohlbegründete Engagement aus der Studierendenschaft müssen sich nun Universitätspräsidium, Akademischer Senat und selbst der Hochschulrat um eine möglichst transparente, weit gefaßte und faire Befreiungspraxis bemühen. Beispielgebend hierfür kann die Präambel der Satzung für die Befreiung von den bereits vorgeschriebenen Langzeitstudiengebühren sein:

„Das Präsidium der Universität Hamburg hat die nachstehende Satzung mit dem Ziel beschlossen, die [...] rechtswirksam begründete Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren so zu gestalten, dass die Möglichkeit zu studieren nicht durch soziale, persönliche, wirtschaftliche oder sonstige wichtige Gründe verhindert wird.“

05.03.2004

Die universitären Gremien und die Verwaltung sollten jede Möglichkeit der begründeten Befreiung von der Gebührenpflicht nutzen, denn jede einzelne Befreiung ist ein Gewinn für alle. Die kritisch-argumentative Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit in der Sitzung des Akademischen Senats am kommenden Donnerstag ist sinnvoll.

Den erforderlichen Drive erhält die hier nötige Abwendung größerer Übel aus den studentischen Aktivitäten für die prinzipielle Gebührenfreiheit. Aufbauend auf die erfolgreiche Urabstimmung 2005 bedeutet der Boykott der allgemeinen Studiengebühren – als weitere manifeste Solidarisierung der Studierenden – eine erhebliche Erhöhung des gesellschaftlichen Drucks für einen Politikwechsel. Anstelle inneruniversitären Kleinkriegs ist die Kontrahenz zu den eigentlichen Gegnern aufzunehmen: Gewinngieriges Unternehmertum, Handelskammer und Standortpolitiker sollten sich gemeinsam kritisch vorgeknöpft werden.

Entsprechende Arbeit in den akademischen Gremien und der Verfaßten Studierendenschaft sowie von dort aus in der Öffentlichkeit ist notwendig. Und die Bürgerschaft und der politische Senat werden 2008 neu gewählt...