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Die erforderliche Rekonstruktion der Vernunft
„Der Gesetzentwurf ist in erheblichen Teilen völlig inakzeptabel. Er enthält nicht zu rechtfertigende Brüche mit Grundsätzen der akademischen Selbstverwaltung und gefährdet dadurch die Grundlagen der Wissenschafts- und Hochschulautonomie. Im gegenwärtigen Entwurf wird der gesellschaftliche Nutzen der Hochschulen allein an den Wertschöpfungsbeiträgen für einen Wirtschaftsstandort gemessen. Dem gegenüber betont der Akademische Senat die Orientierung der Universität Hamburg an kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Verpflichtungen.“
Akademischer Senat zum Entwurf des „HochschulModernisierungGesetzes“, 13. Juni 2002.
Die Kontroverse um die weltverschlosse konservative und vom externen Hochschulrat oktroyierte Uni-Präsidentin (a.D.) Auweter-Kurtz hat im vergangenen Sommer erbracht, daß das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) wieder demokratisiert werden muß. Die betriebswirtschaftliche Verunstaltung dieses Gesetzes 2003 unter dem Regime des bertelsmanngetreuen Jörg Dräger war ein entscheidender Bruch mit einem humanistischen Wissenschaftsverständnis und einigermaßen demokratisch-aufgeklärten Hochschulstrukturen und Handlungsweisen. Dräger war in Geist und Tat Senator eines CDU/FDP/Schill-Senats: technokratisch. Diese politische Grundlegung der CDU-Regierungen seit 2001 ist stärker denn je umstritten. Eine Wende ist naheliegend.
Der Abbau demokratischer Mitbestimmung, die Einführung unternehmerischer Kontrolle (durch den Hochschulrat und ein „Top-Down-Management“), Studiengebühren und die gesetzliche Festlegung auf die Zerstückelung von Studium und Lehre in viele Bachelor-/Master-Happen sind falsch. Alle diese Maßnahmen gegen kollegiale Zusammenarbeit, solidarisches Lernen und kritische Wissenschaften verdinglichen Mensch und Wissenschaft zur Ware, verdrängen kritische Wissenschaft bzw. senken das Niveau der wissenschaftlichen Weltaneignung und demokratischen Selbstverwaltung. Das deformiert für Universität und Gesellschaft gleichermaßen jede vernünftige Perspektive und stößt auf Ablehung.
Die Legitimation dieser neoliberalen Politik ist spätestens seit der international desaströsen Wirtschafts- und Humanitätskrise auf schwankenden Füßen.
Deshalb ist unbedingt erforderlich, daß der Akademische Senat im Interesse der Hochschulmitglieder und im Bewußtsein seiner gesellschaftlichen Verantwortung, eine Revision der verärgernden und autoritär rückwärtsgewandten „Modernisierungs“-Politik fordert.
Gebührenfreiheit ist eine Bedingung, ohne die die Hochschulen einer sozialen Demokratie nicht existieren können.
Die Abschaffung des hinderlichen Hochschulrats, die Wiederherstellung eines repräsentativen, entscheidungs- sowie wahlbefugten Uni-Parlaments (z.B. Konzil) und die gruppenübergreifende Mitbestimmung auf der Ebene der Fächer und Fachbereiche sind Voraussetzungen für die intellektuelle demokratische Souveränität der Wissenschaften gegenüber staatlicher und ökonomischer Willkür sowie für eine nützliche produktive Zusammenarbeit.
Eine Gesetzesänderung muß eine Studienreform eröffnen. Die harte Kandare von Bachelor und Master ist abzuhalftern.
Die Humanisierung des gesellschaftlichen Lebens sei Maßstab für wissenschaftlichen Fortschritt. Die jüngere Universitätsgeschichte (ab 1967) gibt Aufschluß dafür.
Die Universität ist als Lern- und Lebensort nur so erfreulich, wie ihre Mitglieder sie gestalten.