HomeBeschlüsse › vom

Entwurf für eine Rahmenprüfungsordnung der Uni Hamburg

Stand: 11.05.2017, Antragsteller: AStA

Unterstützer*innen: Sinah Mielich und Till Petersen (studentische Mitglieder im Fakultätsrat Erziehungswissenschaft), Thomas Stahlhut und Oliver Vornfeld (studentische Mitglieder im Fakultätsrat Geisteswissenschaften), Lisa Klütz und Nicolai Wacker (studentische Mitglieder im Fakultätsrat Rechtswissenschaft), Tobias Berking und Victoria Mader (studentische Mitglieder im Fakultätsrat Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften), Elias Gläsner (studentisches Mitglied im ALSt des Fakultätsrats Medizin), Sonja Varasteh Amiri (studentisches Mitglied im Fakultätsrat Psychologie und Bewegungswissenschaft), Domenica Winkler und Artur Brückmann (studentische Mitglieder im Fakultätsrat Wirtschaft- und Sozialwissenschaften)

Fachschaftsrat (FSR) Bewegungswissenschaft, FSR Erziehungswissenschaft, FSR Geschichte, FSR Holzwirtschaft, FSR Rechtwissenschaft, FSR Sozialökonomie, FSR Sozialwissenschaft

Präambel

Die Universität Hamburg versteht Wissenschaft als solidarische Bemühung, alle gesellschaftlichen und natürlichen Verhältnisse analytisch zu durchdringen, damit die Welt durch rationale Gestaltung in Frieden bewohnt und mit Vernunft genutzt wird. Alle Mitglieder der Universität sind Lernende. Das Universitätsstudium ist Teilnahme an diesem Wissenschaftsprozess. Es dient der Bildung mündiger Menschen, die auf wissenschaftlicher Grundlage verantwortlich für eine humane, demokratische und gerechte Entwicklung der Gesellschaft wirken. Das Studium soll in forschendem Lernen zur Bestimmung, wissenschaftlichen Bearbeitung und Lösung epochal-typischer Schlüsselprobleme beitragen. So fördert die Universität die kritische Aneignung von Grundlagen, Theorien und Methoden des wis-senschaftlichen Arbeitens. Aus der fachlichen Durchdringung ermöglicht das Studium problemlö-sungsorientierte, interdisziplinäre Kooperationen. So bereitet es auch auf berufliche Tätigkeitsfelder vor.

Mit der Einführung des Werkstattstudiums für alle Studiengänge ist angestrebt, dass diese Ansprüche beispielgebend verwirklicht werden. So ist dieser Bereich auch strukturbildend und Orientierung gebend für die Lehrveranstaltungen der Fächer sowie für den Studienverlauf der einzelnen Studierenden.

Die Studierenden gestalten im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedergruppen das Studium inhaltlich und strukturell entscheidend mit. Die Studienbedingungen sollen wissenschaftlichem, hochschulpolitischem und gesellschaftlichem Engagement förderlich sein. Entgegen gesellschaftli-chen Einschränkungen soll die Partizipation am Wissenschaftsprozess allen die umfassende Entfal-tung der Persönlichkeit im Einklang mit dem Allgemeinen Wohl ermöglichen. Mit den Rahmenbe-stimmungen soll weitreichende soziale Offenheit gewährleistet werden.

Da das Studium sowie dessen Rahmenbedingungen auf humanistische Veränderung gerichtet sind, ist Studienreform ein dauerhafter Prozess. In diesem Verständnis gibt sich die Universität Hamburg diese Rahmenprüfungsordnung.

Struktur des Studiums
mit Werkstattstudium und Studium Generale

(1) In den Studiengängen der Universität Hamburg bestehen ein Bereich „Werkstattstudium“ und in diesem ein Bereich „Studium Generale“.

(2) Der Bereich „Werkstattstudium“ umfasst mindestens 1/4 des Studiums.

(3) Der Bereich „Werkstattstudium“ ist problemlösungsorientiertes studieren. Das heißt insbesondere, dass für die Lösung epochaltypischer Schlüsselprobleme exemplarisch projektorientiert gelernt wird.

(4) Im Bereich „Werkstattstudium“ gibt es weder Prüfungen noch Noten. Der Abschluss von Lehrveranstaltung wird mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Lehrveranstaltungen können Studienleistungen vorsehen.

(5) Studienleistungen sind im Unterschied zu Prüfungen didaktisch ausgerichtete, den Lehr- und Lernprozess gestaltende Beiträge zum Gelingen des gemeinsamen Erkenntnisprozesses der Beteiligten im Rahmen einer Lehrveranstaltung.

(6) Das Studium im Bereich „Studium Generale“ umfasst mindestens 1/3 des Bereichs „Werkstattstudium“.

(7) Das Studium im Bereich „Studium Generale“ soll der allgemeinen Bildung sowie der kritischen Reflektion der Fächer dienen.

(8) Im „Studium Generale“ werden im Rahmen von Lehrveranstaltungen jene Aspekte der Fächer reflektiert, die von allgemeinem Interesse sind. Dies sind insbesondere philosophische und menschenbildliche Grundlagen der betreffenden Wissenschaften, gesellschaftliche Konflikte um die Ausrichtung der Wissenschaften in Geschichte und Gegenwart, die Geschichte und Folgen bisheriger Erkenntnisbildung, sowie aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen an die jeweiligen Wissenschaften.

(9) Im Bereich „Studium Generale“ können die Studierenden aus dem entsprechenden Angebot der gesamten Universität frei wählen.

(10) Das Angebot im „Studium Generale“, bspw. eine thematische Schwerpunktsetzung, wird für jedes Semester uniweit abgestimmt.

Organisation des Studiums mit Regelungen zu Prüfungen, Fristen, Prüfungsversuchen, Anwesenheitspflicht und Attest

Prüfungen
Die Anzahl der benoteten Prüfungen ist so gering wie möglich zu halten.

Fristenregelung
Für das Erbringen von studienbegleitenden Prüfungen und für den Erwerb von Leistungspunkten werden keine Fristen vorgesehen.

Prüfungsversuche
Nicht bestandene studienbegleitende Prüfungen können unbegrenzt wiederholt werden.

Anwesenheitspflicht
Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen kann an der Universität Hamburg nur in hochschuldidaktisch begründeten Ausnahmefällen festgeschrieben werden. Die Begründung ist in den Fachspezifischen Bestimmungen auszuführen und die betreffenden Lehrveranstaltungen sind in den Fachspezifischen Bestimmungen zu benennen.

Attest
Für die Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit reicht die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eines ärztlichen Attests) aus.