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„Dienen für das große Ganze“?
„Dienst? Pflicht? Zwei Begriffe, die aus der Zeit gefallen scheinen. Ja, mehr noch, in den Augen wohl nicht weniger haftet ihnen geradezu etwas Verfassungsfeindliches an. (…) Aber ein Grund für Freiheit und Wohlstand ist die Wehrhaftigkeit dieser Demokratie. (…) Für das Dienen für Deutschland [gemeint ist die Wehrpflicht] sollte sich dagegen keine Partei und kein Politiker zu schade sein. Jedem muss klar sein, dass der Einsatz für diesen demokratischen Rechtsstaat es wert ist. Gerade die Sinnsuche vieler Heranwachsender nach einer möglichst kurzen Schulzeit kann genutzt werden.“
Reinhard Müller, „Deutschland dienen“, Frankfurter Allgemeine Zeitung/Zeitung für Deutschland“ („FAZ“), 11.7.2020, S. 1 (Leitkommentar).
„Dass Politiker es gern haben, wenn gut über sie berichtet wird, ist nachvollziehbar. Zur Aufgabe von Journalisten gehört es jedoch, die gewünschte Heldensage zu zerstören, wo es Anlass zur Kritik gibt. Im Idealfall führt diese Aufgabenteilung zu einer integren, lebendigen Demokratie. Leider gerät das Kräfteverhältnis aus dem Lot. Ein wachsendes Heer von Pressestäben, Imageberatern und PR-Profis steht einer schrumpfenden Zahl an Politikjournalisten gegenüber. Es geht um sinkende Einnahmen aus Werbung und die schwindende Bereitschaft vieler Bürger, für Journalismus Geld zu bezahlen. Für die Kontrolle der Mächtigen hat das Folgen.“
Markus Feldenkirchen, „Scheuers Torpedos“ in der Kolumne „Gesunder Menschenverstand“, „SPIEGEL“ Nr. 29/11.7.2020, S. 23.
„Die Republik muß weise sein. Von dem scharfen Instrument des Ausnahmezustands mache sie niemals ohne letzte Not Gebrauch. Jede Maßnahme, die irgendwie an die Methoden des alten Systems erinnert, läßt weite Kreise des Volkes an der Demokratie zweifeln, schafft Erbitterung und Gleichgültigkeit. Nichts Schlimmeres könnte der Republik widerfahren als eine Verdrossenheit gerade der Volksschichten, die sie zu ihrer Verteidigung braucht und die nach ihrer ganzen Denkungsart zu ihr gehören.“
Carl von Ossietzky, „Der Aufmarsch der Reaktion“, „Berliner Volks-Zeitung“, 31. Januar 1920.
Nur eines kurz vorweg: Die Re-Sozialisierung der Krankenhäuser, die Entkommerzialiserung des Gesundheitssystems, mehr gut ausgebildete und ausreichend bezahlte Pflegekräfte, ein anderes Abrechnungssystem als die Fallpauschalen, mehr Bettenkapazitäten in den Krankenhäusern, ausreichend (Schutz-)Kleidung und notwendige Gerätschaften für die dort medizinisch Tätigen, eine medizinische Ausbildung für den „ganzen Menschen“ (auch sozial und kulturell) und eine insgesamt gesicherte und sichernde Daseinsvorsorge – das „allein“ wäre schon durchgreifend hilfreich für das Allgemeinwohl und eine echte Konsequenz aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie. Das betrifft ebenso das Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) in öffentlicher Hand.
Der jüngst vorgestellte UN-Welternährungsbericht konstatiert die Steigerung der Hungerzahlen zum fünften Mal in Folge. Bis zu 132 Millionen Menschen werden in diesem Jahr zusätzlich an Hunger leiden. Die Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam fordert demzufolge Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) auf, sich für existenzsichernde Löhne einzusetzen sowie die Agrarökologie ins Zentrum der Hungerbekämpfung zu stellen.
Das vielfältige und freiwillige Engagement für ein besseres (!) großes Ganzes ist vorhanden: Für ein wahrhaft hilfreiches Gesundheitssystem, für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, für Frieden, soziale Gerechtigkeit, gegen den braunen Sumpf, für sinnvolle Arbeit, angemessene Bezahlung und verantwortliche Bildung.
Dafür läßt sich wirken und wird gewirkt – in Parteien, Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und in den Gremien der Interessenvertretung (auch an den Hochschulen). Dadurch werden die (zur Zeit eingeschränkten) Grundrechte bedacht und aktiv realisiert. Durch die Krise hindurch scheinen so allgemein und besonders bessere gesellschaftliche Lebensverhältnisse auf. Dadurch entsteht ein tieferer Sinn als im „Dienen“. Aufgeklärte Menschen handeln freiwillig für die Überschreitung des Egoismus.
AEMR Artikel 22 – [Recht auf soziale Sicherheit]
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.
(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948)
GG Artikel 25 – [Vorrang des Völkerrechts]
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.