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Was ist der Akademische Senat? Wie werden die Mitglieder des Akademischen Senats gewählt?

Der Akademische Senat (AS) ist das höchste wählbare Gremium der Universität. Er wählt den Uni-Präsidenten und entscheidet mit über die Zusammensetzung des Präsidiums und des Hochschulrats, diskutiert alle Grundsatzfragen der Uni-Entwicklung und hat Beschlussrechte (z.B. in Bezug auf die Prüfungsordnung, Mittelverteilung, Leitbilder.) „Der Hochschulsenat kann in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die gesamte Hochschule berühren, vom Präsidium Auskunft verlangen und Empfehlungen aussprechen“, heißt es außerdem im Hochschulgesetz. Kontroversen um Wissenschaftsfreiheit, gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaften, Hochschulfinanzierung oder Bau-Fragen können dafür als Beispiele dienen.

Der AS tagt einmal im Monat hochschulöffentlich. Er ist zusammengesetzt aus 10 Professor:innen, 3 Studierenden, 3 wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und 3 Mitgliedern des Technischen-, Verwaltungs- und Bibliothekspersonals. Die studentischen Vertreter:innen werden jährlich gewählt, alle anderen in jedem zweiten Jahr.

In diesem Jahr kandidieren vier studentische Listen für die drei Sitze im Akademischen Senat.

Liste 1 sind wir, das Bündnis für Aufklärung und Emanzipation! (BAE!) mit linken Programm und Praxis für Frieden, Antifaschismus, Soziales in Forschung, Lehre, Studium und (Selbst-)Verwaltung.

Liste 2 nennt sich „Linke Listen & Klimabündnis” und besteht wesentlich aus Vertreter:innenn der Regierungsjugend (Jusos und Grüne) sowie den Students for Future, die sich bislang gemeinsam brav an der Mitgestaltung der Uni beteiligen.

Liste 3 heißt „Jura, WiWi, RCDS und LHG Liste“, vertritt stramm konservative Positionen und hat eine enge organisatorische Anbindung an CDU und FDP.

Liste 4 besteht aus einer Einzelkandidatin und ihrem Stellvertreter die bislang hochschulpolitisch nicht aktiv waren.


Wie werden die Mitglieder des AS gewählt?
Die Wahl findet erstmals digital statt. Den üblichen Brief mit dem gelben Sichtfenster, der die Wahlunterlagen enthielt und mit dem auf die jeweilige Wahlen des Universitätsgremiums aufmerksam gemacht wurde, erhältst Du diesmal nicht. (Zwar kann auf Antrag weiterhin per Brief gewählt werden, die Frist dafür endete jedoch im Dezember!)

Ablauf der Online-Wahl
Der Wahlzeitraum läuft vom 12. Januar bis zum 30. Januar 2026.
Kurz davor erhältst Du eine Mail an Deine Funktions-eMail-Adresse der Universität vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de. ACHTUNG: Da die Universität die operative Durchführung der Wahl an ein privates Unternehmen ausgegliedert hat, wird diese Mail nicht von der Uni verschickt, sondern von dem Absender voting@polyas.com.

Diese Mail enthält sowohl den Link zum digitalen Wahlportal als auch die Login-Daten, mit denen Du Dich auf dem Wahlportal einloggen kannst. Hier dann am besten das Häkchen bei Liste 1: „Bündnis für Aufklärung und Emanzipation! (BAE!)“ setzen, auf Stimmabgabe prüfen klicken und - wenn alles korrekt ist - nochmal auf „Verbindliche Stimmabgabe“.
Geschafft.

Falls Du bis zum 12.1.2026 keine entsprechende Mail erhalten hast, unbedingt beim Wahlamt der Uni melden, entwder per mail (wahlamt.uhh@uni-hamburg) oder direkt vor Ort im Mittelweg 177, Raum S 4058 (Herr Haß) oder Raum 4061 (Frau Westbomke).

Für den Fall, dass Du Deine Funktions-eMail der Uni selten oder noch nie genutzt hast: dies erreichst Du über die Webseite surfmail.rrz.uni-hamburg.de. Dein Benutzername ist Deine B-Kennung, das Passwort ist das selbe, welches Du auch bei STiNE verwendest.